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Frühförderung │ Einzelintegration

Heilpädagogische Frühförderung

Förderung │ Beratung

 

In der Frühförderung unterstützen wie die Möglichkeiten und Fähigkeiten Ihres Kindes, schaffen gute Entwicklungsbedingungen und beraten und begleiten Eltern und Erzieher:innen in ihrer Erziehungsaufgabe. Auf der Basis einer tragfähigen und vertrauensvollen Beziehung zwischen heilpädagogischer Fachkraft und Kind arbeiten wir spielerisch an der Umsetzung der Förderziele. Dabei sind wir stets mit Ihnen, den Eltern oder Sorgeberechtigten im Gespräch – um Ihre Fragen zu beantworten und uns mit Ihnen über den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes auszutauschen.

Entwicklungsdefizite erkennen │ Förderschwerpunkte festlegen

Die konkreten Ziele der Frühförderung können im lebenspraktischen Bereich, im Bereich der Wahrnehmung und Motorik, in der sprachlichen Entwicklung oder im sozial-emotionalen Bereich liegen und werden individuell festgelegt. Tätig sind wir im sozialen Lebensumfeld des Kindes, also meistens in der Kita oder im familiären Umfeld – bei Bedarf stehen uns aber auch eigene Förderräume zur Verfügung.

 

Einzelintegration │ Heilpädagogische Förderung

Grundsätzlich hat jedes Kind Anspruch darauf, einen Platz in dem Regelkindergarten zu erhalten, der dem Wohnort der Eltern am nächsten ist. Kinder mit einer Beeinträchtigung im motorischen, emotionalen und / oder sozialen Bereich haben jedoch oftmals Schwierigkeiten am Alltag einer Regelgruppe teilzunehmen. Daher besteht für die Kita zusammen mit den Eltern die Möglichkeit einen Antrag auf Einzelintegration zu stellen. Einzelintegration bedeutet eine heilpädagogische Förderung des Kindes durch eine Fachkraft, die meist an zwei bis drei Tagen für mehrere Stunden in die Kindertagesstätte kommt.

 

Der Schwerpunkt der heilpädagogischen Förderung liegt zum einen in der Unterstützung des Kindes bei der Überwindung seiner individuellen Schwierigkeiten im Gruppenalltag, zum anderen in der Beratung der Erzieher:innen vor Ort, um nach Möglichkeiten zu suchen, Gruppenaktivitäten und Tagesabläufe an die Bedürfnisse des beeinträchtigten Kindes anzupassen.

 

Auch für die Eltern besteht das Angebot sich bezüglich der Fördermöglichkeiten und der Gestaltung des häuslichen Alltages beraten zu lassen.

Häufig gestellte Fragen aus dem Bereich Frühförderung/Einzelintegration

Wer macht die Frühförderung in der GSHN?

Die Frühförderung der GSHN wird von einem Team aus Heilpädagog:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Sozial-/Kindheitspädagog:innen durchgeführt. Viele der Mitarbeitenden verfügen über eine Zusatzqualifikation im Bereich Psychomotorik, Autismusspezifische Förderung oder systemische Beratung. Die verschiedenen Qualifikationen in unserem Team ermöglichen uns, Entwicklungsauffälligkeiten aus verschiedenen Perspektiven zu verstehen und gemeinsam Förderungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Fortbildungen und Supervision sind regelmäßiger Bestandteil unserer Arbeit.

Welche Indizien sprechen für eine Förderung?

Hinweise auf eine Entwicklungsverzögerung können sein:

  • Schwierigkeiten beim Hören, Sehen, Tasten, Gleichgewicht halten
  • Auffällige bzw. nicht altersgemäße Bewegungsabläufe (z.B. Schwierigkeiten beim Laufen, Treppensteigen etc.)
  • Überhöhter oder zu geringer Bewegungsdrang
  • Fehlende altersgemäße Sprache
  • Mangelnde Aufmerksamkeit und Konzentration
  • Grenzenloses Verhalten
  • Nicht vorhandene oder schwierige Kontakte zu anderen Kindern
Entstehen für mich Kosten, wenn mein Kind Frühförderung erhält?

Die Kosten der Frühförderung übernimmt das Amt für Familie und Soziales, wenn dort nach Prüfung die Auffassung vertreten wird, dass Maßnahmen der Frühförderung notwendig und sinnvoll sind.

Für die Eltern entstehen keine Kosten.

 



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