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Die Inhalte dieser Seite werden weiter stetig bearbeitet, so dass nach und nach eine Art "Lexikon" entstehen kann und somit den Besucher:innen kurz und knapp mehr Transparenz zu den Themen vermittelt wird.

Natürlich können zu allen wesentlichen Fragen die pädagogischen Fachkräfte der GSHN kontaktiert werden. Sprechen Sie uns bitte einfach an!

Aus welchem Grund spricht man von Autismus-Spektrum?

Autismus ist ein Spektrum. Das heißt, dass manche Menschen nur weniger autistisch sind und andere mehr. Die Stärke des Autismus hat nichts mit der Intelligenz einer Person zu tun.
Unterteilt wird das Autismus-Spektrum in frühkindlichen Autismus, atypischen Autismus und das Asperger-Syndrom .

Weitere Erläuterungen zum Thema erläutern gern unsere Expert*innen.

Was bedeutet der Begriff Einfache Assistenz?

Dass Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe gehören, wurde erstmals im 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz festgeschrieben. Soziale Teilhabe bedeutet Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Zur Assistenz gehört daher die Unterstützung in der persönlichen Lebensplanung, der Freizeitgestaltung, Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen und der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben sowie gesundheitliche Leistungen. So sollen Barrieren für Menschen mit Behinderungen abgebaut werden.

Wenn die Assistenzkräfte benötigt werden, um stellvertretend Dinge zu erledigen, spricht man von unterstützender, kompensatorische, persönlicher oder einfacher Assistenz.  Durch die Unterstützung ist eine Teilhabe in allen Lebensbereichen möglich ist. 

Quelle: https://www.sozialagentur-konkret.de

Was bedeutet genau Qualifizierte Assistenz?

§ 78 SGB IX (SozialGesetzBuch) unterscheidet zwischen Assistenzleistungen, die die Leistungsberechtigten zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Alltags befähigen (§ 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX), und Assistenzleistungen, die Handlungen der Leistungsberechtigten ersetzen bzw. diese begleiten (§ 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX).

Bei den befähigenden Leistungen spricht man von Qualifizierter Assistenz. Das bedeutet, dass sie von Fachkräften erbracht werden, die eine entsprechende berufliche, meist pädagogische Qualifikation besitzen. Auch eine Ausbildung im psychosozialen, psychiatrischen oder therapeutischen Bereich befähigt zu dieser Tätigkeit. Die Fachkraft unterstützt die Person mit Behinderung, indem sie mit ihr bestimmte Tätigkeiten übt und sie dabei anleitet und motiviert. Auch psychologische Begleitung gehört dazu.

Quelle: https://www.sozialagentur-konkret.de

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